OIB-Richtlinien 2025: Welche Änderungen werden ab 2026 erwartet?
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OIB-Richtlinien 2025: Welche Änderungen werden ab 2026 erwartet?

OIB-Richtlinien 2025: Welche Änderungen werden ab 2026 erwartet? Informationen zu HWB-Grenzwerten, Energieausweis-Anforderungen und Sanierungsstandards in Österreich.

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Was sind die OIB-Richtlinien und warum sind sie wichtig?

Die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) bilden die technische Grundlage für das Bauwesen in Österreich. Sie regeln unter anderem Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Besonders die OIB-Richtlinie 6 ist für Energieausweise und den Wärmeschutz von Gebäuden zentral.

Nach aktuellem Stand wird erwartet, dass die OIB-Richtlinien in einer überarbeiteten Fassung für 2025 veröffentlicht werden und anschließend schrittweise in die Landesbauordnungen der neun Bundesländer übernommen werden. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate bis Jahre, da jedes Bundesland die Übernahme eigenständig regelt.

Welche Änderungen werden voraussichtlich kommen?

Auf Basis der bisherigen Entwicklungen und der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) werden folgende Bereiche als besonders relevant eingeschätzt:

  • Verschärfte Anforderungen an den Heizwärmebedarf (HWB): Voraussichtlich werden die zulässigen HWB-Grenzwerte für Neubauten weiter gesenkt, um die Klimaziele Österreichs zu unterstützen.
  • Stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Energien: Der Primärenergiebedarf und der CO₂-Ausstoß könnten stärker in die Bewertung einfließen.
  • Neue Anforderungen an Bestandsgebäude: Im Rahmen der Sanierungsoffensive könnten Mindeststandards für wesentliche Sanierungen angehoben werden.
  • Anpassungen beim Energieausweis: Das Format und die Berechnungsmethodik könnten aktualisiert werden, um neue europäische Normen zu berücksichtigen.

Was bedeutet das für den Energieausweis?

Der Energieausweis bleibt nach aktuellem Stand weiterhin Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau. Voraussichtlich wird sich jedoch die Berechnungsgrundlage ändern, sodass Energieausweise, die nach den neuen OIB-Richtlinien ausgestellt werden, andere Kennwerte aufweisen können als bisherige Ausweise.

Wichtig: Bestehende Energieausweise behalten in der Regel ihre Gültigkeit von 10 Jahren. Eine Neuerstellung ist erst erforderlich, wenn der Ausweis abläuft oder eine wesentliche Sanierung durchgeführt wird.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Der genaue Zeitplan hängt von der Veröffentlichung der OIB-Richtlinien 2025 und der anschließenden Übernahme durch die Bundesländer ab. Nach aktuellem Stand ist mit einer schrittweisen Einführung ab 2026 zu rechnen, wobei die Fristen je nach Bundesland variieren können.

Wir empfehlen, aktuelle Projekte frühzeitig mit einem zertifizierten Energieausweis-Ersteller abzustimmen, um auf mögliche Änderungen vorbereitet zu sein.

Unser Tipp: Jetzt handeln

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude benötigen – sei es für Verkauf, Vermietung oder Förderungsansuchen – empfehlen wir, diesen noch nach den aktuell gültigen Richtlinien ausstellen zu lassen. So haben Sie Planungssicherheit und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

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